Steuerliche Vorteile für Spender und Zustifter

 

  • Abzug von bis zu 20% Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte  (mit Vortragsmöglichkeit bei größeren Spenden auf Folgejahre)
    Sowohl Spenden als auch Zustiftungen können bis zu einem Höchstbetrag von zwanzig Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden und dadurch den zu versteuernden Betrag verringern.

  • Abzug von bis zu 1 Mio. € für Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung
    Zusätzlich können Spenden oder Zustiftungen bis zu einem Abzugshöchstbetrag von 1 Mio. € jeweils alle zehn Jahre mit Verteilungsmöglichkeit auf bis zu zehn Jahre in den Vermögensstock (Vermögensstockspenden) der Stiftung DRK Hamburg-Nord übertragen werden.

  • Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
    Soweit ererbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten der Stiftung DRK Hamburg-Nord zugewendet wird, werden die Erben oder Beschenkten rückwirkend von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Die Stiftung DRK Hamburg-Nord ist für Erbschaften oder Schenkungen, die sie erhält, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

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