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Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Soweit ererbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten der
Stiftung DRK Hamburg-Nord zugewendet wird, werden die Erben oder
Beschenkten rückwirkend von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Die Stiftung DRK Hamburg-Nord ist für Erbschaften oder Schenkungen, die
sie erhält, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
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